Ermöglichen Sie allen Mitarbeitern eine digitale Krankmeldung und behalten sie den Überblick über den Krankenstand.
Seit Januar 2023 gibt es in Deutschland die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU) für gesetzlich Versicherte. Seitdem wird von der Arztpraxis kein Krankenschein in Papierform mehr erstellt, sondern eine elektronische Meldung an die Krankenkasse (die eAU) gesendet. Diese muss der Arbeitgeber dann direkt elektronisch abrufen.
Was in der Theorie einfach klingt und Zettelwirtschaft vermeiden soll, ist für den Arbeitgeber in der Praxis jedoch trotzdem eine organisatorische Herausforderung: So erhalten bisher nicht alle Arbeitnehmer eine eAU, sondern nur gesetzlich Versicherte. Privat versicherte Arbeitnehmer werden vorerst auch weiterhin ein schriftliche Krankmeldung vom Arzt ausgestellt bekommen. Darüber hinaus stellen auch nicht alle Ärzte eine eAU aus - Privatärzte, Reha-Kliniken, Physio- und Psychotherapeuten können hier ebenfalls anders vorgehen. Auch die Übermittlung einer ausgestellten eAU an den Arbeitgeber erfolgt nicht zeitnah und reibungslos. Übrigens: Auch wenn der Arbeitnehmer eine eAU erhält, ist er nicht von der Pflicht entbunden, den Arbeitgeber über die Arbeitsunfähigkeit zu informieren. Viele Arbeitnehmer denken, dies erfolgt jetzt automatisch. Das ist jedoch nicht der Fall.
Mitarbeiter sind weiterhin verpflichtet, dem Arbeitgeber ihre Arbeitsunfähigkeit zu melden und den voraussichtlichen Zeitraum des Ausfalls anzugeben. Die Krankmeldung selbst muss unverzüglich erfolgen, damit die Abwesenheit im Unternehmen zeitnah erfasst und die Arbeitsplanung entsprechend angepasst werden kann. Allerdings ist jetzt hier zu differenzieren: Bei einer eAU erfolgt die Anzeige ohne weitere Unterlagen des Arbeitgebers. Dann muss der Arbeitgeber die eAU zeitnah abrufen und dadurch von der Krankenkasse eine Bestätigung einholen, dass der Arbeitnehmer tatsächlich krankgeschrieben ist. Wurde dem Arbeitnehmer eine Krankschreibung ausgehändigt und keine eAU erstellt, muss der Arbeitgeber weiterhin die Unterlagen entgegen nehmen und sicher verwahren.
Mit dem EP Enterprise Portal wird die Krankmeldung vereinfacht und transparent - unabhängig davon, welche Form der Krankschreibung vorliegt. Jeder Mitarbeiter im Unternehmen kann eine Krankheit einfach und unkompliziert über ein Webformular beim Arbeitgeber anzeigen. Dabei gibt er an, ob bereits eine Krankschreibung ausgestellt wurde. Sofern diese in Papierform existiert, besteht auch die Möglichkeit zum einfache Upload dieser Unterlagen. Auf Arbeitgeberseite unterstützt das EP Enterprise Portal die Verwaltung des Krankenstandes. Der Arbeitgeber kann die eingegangenen Krankmeldungen einsehen und den Status der Krankmeldung hinterlegen. So kann er beispielsweise festhalten, ob die eAU von der Krankenkasse angefragt bzw. bestätigt wurde. Auch die Dauer der Krankmeldung und die voraussichtliche Rückkehr des Mitarbeiters können im System hinterlegt werden. Das EP Enterprise Portal bietet somit eine zentrale Übersicht über den aktuellen Krankenstand und die Ausfallzeiten der Mitarbeiter und bietet dazu spezielle Dataviewer-Dashboards an. Dies erleichtert die Planung und Organisation im Unternehmen und schafft Transparenz für alle Beteiligten.