Warum
Arbeitszeiterfassung
Pflicht ist

Seit dem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts von September 2022 sind Unternehmen verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu dokumentieren. Grundlage ist ein EuGH-Urteil von 2019, das ein objektives, verlässliches und zugängliches System fordert.
Es reicht nicht aus, Mitarbeitende einfach anzuweisen, ihre Zeiten aufzuschreiben. Das System muss tatsächlich funktionieren und korrekt angewendet werden. Die aktuellen Gesetzentwürfe verlangen zudem, dass Anfang, Ende und Dauer der Arbeitszeit am selben Tag elektronisch erfasst werden. Ohne digitales System wird die Zeiterfassung schnell zur Herausforderung. Mit dem EP Enterprise Portal bist Du gerüstet:
- Gesetzeskonform: Erfüllt die Anforderungen des Arbeitszeitgesetzes (ArbZG)
- Transparenz für alle: Mitarbeitende und Vorgesetzte haben denselben Überblick
- Objektiv & verlässlich: Minutengenaue Dokumentation ohne Interpretationsspielraum
- Rechtssicher: Nachweisbare Einhaltung von Pausenzeiten und Höchstarbeitszeiten
Die EP Arbeitszeiterfassung bietet
Dank der benutzerfreundlichen Oberfläche im EP Enterprise Portal sind alle Zeitdaten klar strukturiert und jederzeit abrufbar. Erfasse Arbeitszeiten einmal zentral und nutze diese automatisch in allen verknüpften Modulen












