Urlaub übersichtlich und unkompliziert mit dem EP Enterprise Portal planen und genehmigen.
Die schönste Zeit im Jahr ist Urlaub. Aber die Planung gestaltet sich in vielen Unternehmen schwierig. Je größer ein Team ist, umso schwieriger und komplizierter lassen sich die Urlaubstage koordinieren. Denn natürlich muss trotz Urlaub von Mitarbeitenden die Arbeit im Unternehmen weiterlaufen. Gesetzlichen Anforderungen, unternehmerische Ziele und sozialen Belangen muss gleichermaßen Rechnung getragen werden.
Mit dem Arbeitsvertrag legt der Arbeitgeber den jährlichen Urlaubsanspruch seiner Arbeitnehmer fest. Laut Bundesurlaubsgesetz (BUrlG) §3 existiert ein jährlicher Mindesturlaub für jeden Arbeitnehmer, der dabei bindend einzuhalten ist. Dem Arbeitgeber wird jedoch der Freiraum gegeben, auf Grund von dringenden betrieblichen Belangen Zeiträume für den Urlaubsanspruch bzw. Urlaubssperren festzulegen. Urlaubswünsche sind dennoch grundlegend, unter Berücksichtigung solcher betrieblichen Urlaubssperren oder den anderen Arbeitnehmern, die durch soziale Belange Vorrang verdienen, zu genehmigen (BurlG §7). Der Haupturlaubsanspruch darf 12 Tage zusammenhängend nicht unterschreiten.
Die Urlaubsplanung im EP-Enterprise Portal ist übersichtlich gestaltet. Jeder Mitarbeiter bekommt über den jährlichen und aktuellen Urlaubsanspruch einen Überblick. In einer Kalenderübersicht sind bereits eingereichte oder geplante Urlaubstage anderer Kollegen und Kolleginnen hinterlegt, sofern eine Abstimmung gewünscht ist (z.B. alle Mitarbeiter eines Teams oder einer Abteilung). Das erleichtert das Planen enorm und Absprachen in der Urlaubsgestaltung können somit unkomplizierter erfolgen. Existieren im System mit Hilfe der Arbeitszeiterfassung angesammelte Mehrarbeitszeiten (Überstunden), ermöglicht die Urlaubsplanung auch den Zeitausgleich.
Im EP-Enterprise Portal werden in der EP-App Personalverwaltung alle vertraglichen Regelungen hinterlegt und verwaltet. Zu den Regelungen zählen auch der jährliche Urlaubsanspruch alle Mitarbeitenden sowie das Team mit denen die Urlaubsabsprachen erfolgen sollen. Die Urlaubsgenehmigung jedoch kann nur durch die Führungsebene erfolgen, die die Berechtigung in der Unternehmensstruktur und Personalverwaltung erhält. Bei der Urlaubsgenehmigung unterstützt das EP einen transparenten und konfigurierbaren Genehmigungsprozess und hilft dabei, bei der Prüfung nichts zu übersehen (z.B. ist der Urlaubanspruch gegeben, können Überstunden abgebaut werden, sind im geplanten Zeitraum Feiertage, existieren Überschneidungen mit Urlauben von anderen Mitarbeitenden usw.).