Erfüllen Sie die gesetzlichen Vorgaben zur Arbeitszeiterfassung mit dem EP Enterprise Portal im Handumdrehen.
Bei der Arbeitszeiterfassung werden die geleisteten Arbeitsstunden von Arbeitnehmern systematisch dokumentiert. Dies umfasst in der Regel die Start- und Endzeiten der täglichen Arbeit sowie Pausen und Überstunden. Ziel der Arbeitszeiterfassung ist es, sowohl dem Arbeitgeber als auch den Arbeitnehmern einen transparenten Überblick über die Arbeitszeiten zu verschaffen und sicherzustellen, dass die gesetzlichen Regelungen eingehalten werden. In Deutschland regelt z.B. das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Höchstarbeitszeiten, Ruhezeiten, Ruhepause für verschiedene Branchen und Arbeitsaufgaben.
Laut einem Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom September 2022 sind Unternehmen verpflichtet, die Arbeitszeit ihrer Beschäftigten systematisch zu dokumentieren. Dem vorausgegangen war eine EuGH-Entscheidung zur Arbeitszeiterfassung vom 14.5.2019 (C -55/18 [„CCOO"]) derzufolge die Mitgliedsstaaten verpflichten sind, ein objektives, verlässliches und zugängliches System einzuführen, mit dem die von einem jeden Arbeitnehmer geleistete tägliche Arbeitszeit gemessen werden kann. Bisher hat die Bundesregierung das deutsche Arbeitszeitgesetz noch nicht entsprechend geändert, es liegen jedoch bereits entsprechend Entwürfe vor und es ist absehbar, dass eine entsprechende Verpflichtung zur (digitalen) Arbeitszeiterfassung auch im deutschen Recht verbindlich wird.
Es reicht für Arbeitgeber nicht aus, Mitarbeitende anzuweisen, ihre Arbeitszeiten zu dokumentieren. Vielmehr muss ein System zur Arbeitszeiterfassung objektiv, verlässlich und zugänglich sein. Unternehmen müssen deshalb dafür sorgen, dass das Arbeitszeiterfassungssystem tatsächlich und korrekt angewendet wird. Die aktuellen Gesetzentwürfe verlangen weitergehend sogar, dass Anfang, Ende und Dauer der Arbeitszeit am selben Tag und elektronisch erfasst werden. Nicht zuletzt deshalb setzen viele Unternehmer zunehmend auf digitale Lösungen, die bei der Zeiterfassung unterstützen.
Mit dem EP Enterprise Portal wird die Arbeitszeiterfassung vereinfacht und erfüllt die gesetzlichen Vorgaben: Für jeden Mitarbeiter sind die vertraglich vereinbarten Arbeitszeiten und Urlaubstage sowie weitere betriebliche Regelungen (z.B. zu Gleitzeit, betrieblichen Öffnungszeiten, Überstundenregelungen) erfasst. Mit der digitalen Arbeitszeiterfassung hat dann jeder Mitarbeiter, egal ob im Office, im HomeOffice, auf Dienstreise oder auf Montage, die Möglichkeit, die eigene Arbeitszeit minutengenau zu erfassen. Geeignete Auswertungen und Übersichten ermöglichen sowohl den Mitarbeitern als auch den Vorgesetzten einen transparenten Überblick über die geleisteten Arbeitszeiten, Pausen und Überstunden. In Verbindung mit den weiteren EP-Apps wie Urlaubsplanung, Projektzeiterfassung und Krankmeldungen wird die Personalverwaltung und -organisation im Unternehmen effizienter und transparenter.